Honorar

Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandates.

Meistens gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Kostenklarheit wird bei uns großgeschrieben. Wir reden mit unseren Mandanten offen über die verschiedenen Möglichkeiten und finden eine gute Lösung.

Kostenlos ist es selbstverständlich, einen Termin zu vereinbaren und am Telefon kurz oder in der Kanzlei in Ruhe Ihre Angelegenheit zu schildern.

Erfolgshonorare sind seit dem 01.07.2008 in engen Grenzen zulässig. Wir prüfen gerne, ob die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Ihrem Fall möglich ist.

Pauschalhonorare können vereinbart werden. Auf Wunsch wird ein fester Betrag für die anwaltliche Tätigkeit vereinbart.
Auf diese Weise läßt sich sicher kalkulieren. Wirtschaftlich sinnvoll ist das bei mehreren, ähnlich gelagerten Mandaten.

Für weiterführende Informationen zu Anwaltsgebühren empfehlen wir Ihnen die Seite www.rechtsanwaltsgebühren.de.